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Der Bauträger verspricht ca. 100 qm Wohnfläche und will keinen Ärger mit dem Erwerber, wenn es doch nur 98 qm werden. Was hat es mit "ca."-Angaben und den sogenannten "Toleranzklauseln" in Bauträgerverträgen auf sich? Sind diese AGB-rechtlich zulässig? Und wann wird eine Wand in natura wirklich genau so gebaut wie es die Pläne vorsehen? Siehe DNotI-Internetgutachten Nr. 219651