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Zugunsten des minderjährigen Enkels soll ein Immobilienvermächtnis erfüllt werden. Es ist Testamentsvollstreckung "betreffend das Vermächtnis" angeordnet. Wer muss nun welche Erklärungen abgeben? Kann die Testamentsvollstreckerin Erbin und Vermächtnisnehmer vollstrecken? Und braucht man eigentlich wegen § 1850 Nr. 4 BGB eine familiengerichtliche Genehmigung?