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Mit Urt. v. 24.6.2026 - IV ZR 141/25 hat der BGH entschieden, dass ein Leibrentenversprechen des Übernehmers gegenüber dem Übergeber dem Anlauf der Zehn-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB nicht entgegensteht. Die Entscheidung schafft Planungssicherheit für die notarielle Praxis.