Folge deinen Lieblingspodcasts, höre offline und im Auto mit CarPlay und Android Auto und mach immer dort weiter, wo du warst. Kostenlos ausprobieren.
Zur Absicherung eines Rückforderungsrechts, das nach dem sogenannten Optionsmodell gestaltet wurde, soll eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt moniert einen Verstoß gegen § 428 BGB. Siehe auch Folge 42 zu BGH v. 06.12.2024 - V ZR 159/23.