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Ein SUV gerät auf die Gegenfahrbahn, überschlägt sich – vier Tote, darunter ein Kind. Der Fahrer hatte zuvor epileptische Krampfanfälle. Prof. Barbara Richards und Kerstin Krause nehmen diesen Fall zum Anlass, um über Fahrtauglichkeit bei Herzerkrankungen zu sprechen: Welche Wartezeiten gelten nach einem Herzinfarkt, bei Herzinsuffizienz oder mit Defibrillator? Warum ist das ärztliche Fahrverbot nur eine Empfehlung? Und wie stark verlängert eine Erkrankung die eigene Reaktionszeit im Straßenverkehr? Eine Folge mit konkreten Leitlinien, klaren Zahlen und einem eindringlichen Appell.