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Smarte Planung oder mehr Aufwand? Stephan Wenzel spricht mit Michael Schatzl (Elektro Schatzl Sicherheitstechnik) über die geplanten Änderungen der DIN 0833-1 und was das für Errichter und Betreiber bedeutet.
Das sind die Key-Facts: • Kein Zurückrudern bei den Intervallen: Die Idee, von quartalsmäßigen auf halbjährliche Inspektionen umzustellen, wurde nach zahlreichen Einsprüchen verworfen. Es bleibt bei vier Terminen pro Jahr (3x Inspektion, 1x Wartung). • Die „Begehung“ rutscht rüber: Bisher war die Begehung (Kontrolle der gesamten Anlage) Betreibersache. Mit der neuen Norm wird sie klammheimlich Teil des Instandhaltungsvertrags und damit Aufgabe des Errichters. • 100% Sichtprüfung: Bei der Begehung muss das gesamte Objekt abgelaufen werden – eine echte Herausforderung bei Hotels oder Schulen (Belegung/Ferien!). • Übergangsfrist nutzen: Sobald die Norm erscheint, gilt eine einjährige Übergangsfrist. Bestehende Altverträge müssen nicht zwingend angefasst werden, für neue Verträge sollte die Begehung aber separat kalkuliert werden.
Fazit: Mehr Verantwortung für Errichter, aber mit dem richtigen Mindset und klarer Kommunikation zum Kunden ist das machbar!