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Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BMF-Entwurf vom 5./6. August 2025) bringt einschneidende Änderungen für Vermieter und Unternehmer. Zentrale Punkte sind:
• Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV): Gebäudewerte werden künftig verbindlich nach ImmoWertV berechnet. Abweichungen sind nur noch mit teuren Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger möglich.
• Abschreibung kürzerer Nutzungsdauer (§ 11c EStDV): Anerkannt werden nur noch qualifizierte Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung - Kosten: 2.000 € bis 6.000 €. Günstige Schätzungen und Kurzgutachten entfallen.
• Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile (§ 8 EStDV): Arbeitszimmer und Betriebsflächen dürfen nur noch bis 30 qm oder 40.000 € Wert vom Betriebsvermögen ausgenommen werden.
Hinzu kommt die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026: In der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 € pro Monat (+5,4 %), in der Rentenversicherung auf 8.450 € (+5 %). Das bedeutet höhere Abgaben für Gutverdiener und Arbeitgeber.
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