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Spesen, welche die Anklage als privat einstuft, und nicht offengelegte Beteiligungen an Unternehmen, die später von Raiffeisen oder Aduno übernommen wurden: Unmittelbar vor der Türöffnung am Obergericht ordnen Duri Bonin und Gregor Münch die beiden grossen Vorwurfskomplexe der Causa Vincenz ein.
Im Zentrum steht die strafrechtlich entscheidende Frage: Welche Offenlegungs- oder Herausgabepflicht bestand – und worin soll der Vermögensschaden liegen? Eine kompakte Vor-Ort-Folge über den Abstand zwischen einem verdächtig wirkenden Vorgang und einem nachweisbaren Straftatbestand.