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In dieser Episode erklärt Joachim Müller, Prüfsachverständiger für Brandschutz, warum die viel zitierte „Abnahme durch den Prüfsachverständigen“ keine werkvertragliche Abnahme ist.
Du erfährst, wie sich die bauordnungsrechtliche Stichprobenkontrolle zur Bescheinigung Brandschutz II klar von der Abnahme nach Werkvertragsrecht unterscheidet und welche Rolle dabei Dokumentation und Verwendbarkeitsnachweise spielen. So kannst du als Bauherr, Architekt oder Handwerker besser einschätzen, wer wofür verantwortlich ist und wann eine Schlussrechnung tatsächlich gerechtfertigt ist.
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Disclaimer: Die Inhalte und Aussagen in den Videos dieses Kanals sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude.